8Rechnungen im Monat
Soloselbstständig
Ein Entwickler, eine Grafikerin, ein Berater. Ein paar Werkzeugabos, Telefon, Versicherung, ab und zu Hardware. Die Menge ist überschaubar, die Pflicht gilt trotzdem.
Paket Klein reicht dafür bequem.
Das Eingangsbuch für E-Rechnungen
E-Rechnungen kommen seit Januar 2025 in jeden Betrieb — oft als reine XML-Dateien, die sich nicht einfach öffnen lassen, immer mit der Pflicht, sie acht Jahre unverändert aufzubewahren. Ein Ordner im Mailprogramm leistet das nicht. Belegraum nimmt jede an, prüft sie, macht sie lesbar und bewahrt sie nachweisbar auf — auch die, die die Prüfung nicht besteht.
1 So kommt sie an
Von buchhaltung@elektro-wagner.de
Betreff Rechnung 2026-0412
rechnung.xml
2 Und jetzt?
Öffnen lässt sie sich nicht, ausdrucken hilft nicht, und im Postfach liegen lassen reicht nicht.
3 Belegraum liest und prüft
GEPRÜFTEN 16931Keine Beanstandung
4 Und legt sie sicher ab
Ab hier musst du nichts mehr tun. Die nächste Rechnung läuft genauso durch.
Kürzel wie BT-1 sind echte Feldnummern aus der Norm EN 16931. Jede E-Rechnung enthält dieselben Felder, egal von welchem Lieferanten sie kommt.

Wer dahintersteht
Belegraum ist klein und soll es bleiben. Wenn du schreibst, antwortet dir keine Warteschleife und kein Formular, sondern jemand, der den Dienst selbst gebaut hat. Meist noch am selben Werktag.
Wir kennen die Betriebe, für die wir das machen: Leute, die abends noch Rechnungen sortieren, weil tagsüber keine Zeit war. Genau dafür ist das hier gedacht.
Der Irrtum
„Meine Rechnungen liegen im Mailprogramm“ ist die häufigste Antwort auf die Frage nach der Aufbewahrung. Sie erfüllt die Vorgaben nicht.
Mails lassen sich löschen, verschieben und verändern. Es gibt kein Protokoll darüber, wer wann was angefasst hat, und keine Prüfsumme, die belegt, dass eine Datei noch die ursprüngliche ist. Auch ein Ausdruck oder ein selbst erzeugtes PDF hilft nicht weiter, denn aufbewahren musst du die strukturierte Datei.
Das Unangenehme daran: Auffallen würde es erst in der Betriebsprüfung, also Jahre später. Bis dahin merkst du nichts. Deshalb lohnt es sich, das einmal in Ruhe einzurichten und dann nicht mehr daran zu denken.
Bei uns stattdessen
| Was am Ende zählt | Ordner im Postfachder übliche Weg | Ordner auf dem Rechnerder sorgfältige Weg | Belegraumdieser Dienst |
|---|---|---|---|
| E-Rechnungen empfangenSeit Januar 2025 Pflicht für jeden Betrieb | geht | geht | geht |
| Die XML-Datei lesen könnenOhne Hilfsmittel sieht man nur Zeichensalat | nicht möglich | nur mit Zusatzprogramm | im Klartext, sofort |
| Fehler finden, bevor der Prüfer sie findetPrüfung gegen die Norm EN 16931 | findet nicht statt | findet nicht statt | bei jedem Eingang |
| Beweisen, dass nichts verändert wurdeDie Kernforderung der GoBD | Mails sind änderbar | Dateien sind änderbar | Prüfsumme je Beleg |
| Nachweisen, wer wann zugegriffen hatEin Protokoll, das sich nicht umschreiben lässt | gibt es nicht | gibt es nicht | lückenlose Hash-Kette |
| Die Achtjahresfrist im Blick behalten | musst du selbst rechnen | musst du selbst rechnen | automatisch berechnet |
| Wenn der Rechner kaputtgehtDer Fall, den niemand einplant | meist noch beim Anbieter | alles weg ohne Sicherung | liegt weiter bei uns |
| Alles an die Kanzlei übergebenEinmal im Monat, vollständig und geordnet | Mail für Mail von Hand | Ordner zusammensuchen | ein Klick, ein Paket |
| Dein Aufwand im Monat | sortieren, suchen, hoffen | sortieren und sichern | keiner, es läuft |
| Was es kostet | nichts extra | nichts extra | ab 9 € netto im Monat |
| Unterm Strich | Bequem, bis es darauf ankommt | Sicher, wenn du dranbleibst | Kostenlos ausprobieren |
Die letzte Zeile geht nicht an uns, und das lassen wir so stehen: Ein Dienst im Netz kostet etwas. Ob er sich für deine Menge lohnt, steht bei den Preisen — samt einer ehrlichen Antwort. Eine vierte Spalte fehlt hier, nämlich das Buchhaltungsprogramm. Was es anders macht, steht im nächsten Abschnitt.
Der zweite Irrtum
„Das macht mein Buchhaltungsprogramm doch schon.“ Es macht etwas Ähnliches, und an einer Stelle etwas anderes: Eine Buchhaltung nimmt an, was sie buchen kann. Ein Archiv nimmt an, was eingegangen ist.
Ein Programm, das buchen soll, muss zurückweisen, was nicht der Norm entspricht, sonst stünde in den Büchern etwas Falsches. Eingegangen ist die Rechnung trotzdem, und aufbewahren musst du sie trotzdem. Bei uns landet auch der beanstandete Beleg im Archiv, mit einem Vermerk, woran es lag.
Zu jeder Rechnung legen wir die Mail mit ab, mit der sie kam. Sie belegt, wann der Beleg eingegangen ist und von wem. Wer nur den Anhang speichert, hat den Eingangszeitpunkt später nur noch als Behauptung.
„Ungültig“ hilft niemandem weiter. Bei uns steht der Befund in ganzen Sätzen und auf Deutsch — so, dass du deinen Lieferanten anrufen kannst, solange er sich noch erinnert.
Belegraum sitzt vor deiner Buchhaltung, nicht an ihrer Stelle. Kein Kontenrahmen, keine Buchungssätze, keine Voranmeldung. Deine Kanzlei behält ihr System, du behältst deins, und es gibt keinen Schulungstag.
Der ehrliche Teil dazu: Wenn du deine Buchhaltung ohnehin in einem Programm führst und damit zufrieden bist, brauchst du uns nicht zusätzlich. Gebaut ist das hier für Betriebe, die mit Word, Excel und einem Steuerberater arbeiten und genau das behalten wollen.
So funktioniert es
Eingerichtet ist das an einem Vormittag. Danach musst du nichts mehr tun, außer hin und wieder hineinzuschauen.
Du bekommst eine Eingangsadresse bei uns, etwa rechnungen@deinbetrieb.eingang.belegraum.de. Entweder gibst du sie deinen Lieferanten, oder du richtest in deinem Postfach eine Regel ein, die Rechnungen zusätzlich hierher schickt.
An deiner Buchhaltung ändert sich nichts. Deine bisherige Adresse bleibt, wie sie ist, und deine Lieferanten merken von der Umstellung nichts.
Jede Rechnung läuft gegen die Norm EN 16931, mit derselben Prüflogik, die auch öffentliche Auftraggeber für ihre eigenen Rechnungseingänge einsetzen.
Fehlerhafte Belege fallen sofort auf und nicht erst, wenn der Steuerberater nachfragt oder das Finanzamt den Vorsteuerabzug streicht. Du siehst im Klartext, welche Angabe fehlt, und welche Regel der Norm sie verlangt.
Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Für den Rechner gemacht, für Menschen unbrauchbar. Bei uns siehst du Lieferant, Nummer, Datum und Beträge im Klartext, mit allen Positionen und Anhängen.
Das Original bleibt daneben unverändert liegen und lässt sich jederzeit herunterladen. Die lesbare Ansicht ist eine Darstellung, kein Ersatz: Aufbewahrungspflichtig ist die strukturierte Datei.
Die Originaldatei liegt unangetastet bei uns, mit einer Prüfsumme und einem lückenlosen Protokoll über jeden Zugriff.
Die Protokolleinträge greifen wie Kettenglieder ineinander: Eine nachträgliche Änderung bricht die Kette an genau einer Stelle, und der Bruch lässt sich anzeigen. Das ersetzt keine Verfahrensdokumentation, macht ihre zentrale Zusage aber überprüfbar.
Zum Monatsende steht ein Paket bereit: die Originalbelege, eine Belegliste zum Lesen und auf Wunsch ein Buchungsstapel im DATEV-Format. Ein Klick, ein Download, fertig.
Deine eigenen Ausgangsrechnungen sind nicht dabei: Sie gehören auf ein Erlöskonto, und welches das ist, entscheidet deine Kanzlei. Aufbewahrt werden sie trotzdem, wie jeder andere Beleg.
So sieht es aus
Beide Bilder sind Bildschirmfotos aus dem laufenden Dienst, aufgenommen mit Testdaten. So sieht es aus, wenn du dich anmeldest.



Für wen
Die Menge entscheidet über das Paket, nicht über die Pflicht. Die gilt seit Januar 2025 für jeden, auch für den mit acht Rechnungen im Monat. Wird es mehr als 750 im Jahr, sprich uns an, dann rechnen wir dir ein passendes Paket aus.
8Rechnungen im Monat
Ein Entwickler, eine Grafikerin, ein Berater. Ein paar Werkzeugabos, Telefon, Versicherung, ab und zu Hardware. Die Menge ist überschaubar, die Pflicht gilt trotzdem.
Paket Klein reicht dafür bequem.
60Rechnungen im Monat
Zwölf Beschäftigte, Material von acht Lieferanten, dazu Fahrzeuge, Werkstatt und Nachunternehmer. Die großen Händler stellen gerade auf XRechnung um, und dann kommen die Dateien, ob man will oder nicht.
Paket Standard, mit Suche über alle Belege.
140Rechnungen im Monat
Fünfundzwanzig Beschäftigte, viele kleine Dienstleister, Lizenzen, Werbekonten, Zahlungsanbieter und Cloud-Abrechnungen aus mehreren Ländern. Die Kanzlei braucht den Monatsstapel vollständig und geordnet.
Mehr, als Standard fasst. Schreib uns, wir rechnen dir ein Paket aus.
Für Shop und Onlinehandel
Shopify, das Werbekonto, der Zahlungsanbieter, das Hosting, die Versandkosten, ein Dutzend Abos. Alles kleine Beträge, alles aufbewahrungspflichtig, und nichts davon liegt an einem Ort. Genau dafür gibt es eine Eingangsadresse.
Adresse direkt eintragen
Diese Anbieter kennen ein Feld für eine abweichende Rechnungsadresse. Einmal eintragen, fertig.
Regel im eigenen Postfach
Hier gibt es kein solches Feld. Eine Weiterleitungsregel in deinem Mailprogramm erledigt es trotzdem.
Von Hand herunterladen
Diese Belege liegen ausschließlich im Portal. Du lädst sie einmal im Monat und schickst sie an deine Adresse.
Wir haben im August 2026 die Hilfeseiten aller oben genannten Anbieter durchgesehen. Ergebnis: Keiner von ihnen stellt heute eine E-Rechnung nach EN 16931 aus. Du bekommst überall PDF. Solche Belege nehmen wir an, legen sie revisionssicher ab und führen sie in der Belegliste, aber prüfen können wir sie nicht. In der Übersicht stehen sie als „keine E-Rechnung", damit der Unterschied sichtbar bleibt.
Der Nutzen für dich liegt also nicht in der Prüfung, sondern darin, dass alles an einem Ort landet, unverändert liegen bleibt und einmal im Monat vollständig zur Kanzlei geht. Wenn die Anbieter umstellen, und ab 2027 müssen die inländischen, greift die Prüfung ohne dein Zutun.
Einen Haken gibt es bei Shopify und Meta: Shopify schickt Rechnungen ausschließlich an echte Benutzerkonten, eine reine Eingangsadresse kann sich dort nicht anmelden. Bei Meta erscheint das Feld für eine zusätzliche Rechnungsadresse nur, wenn dein Werbekonto einen Kreditrahmen hat. Beides lösen wir mit einer Weiterleitungsregel, und wir richten sie mit dir ein.
Sicherheit
In deinen Rechnungen stehen Umsätze, Bankverbindungen und Kundenbeziehungen. Du sollst genau wissen, was damit passiert, bevor du uns die erste anvertraust.
Wir schreiben nichts in die empfangene Datei. Keine Umwandlung, keine Normalisierung, kein Neuverpacken. Beim Eingang wird ein SHA-256-Hashwert gebildet, gegen den sich jederzeit zeigen lässt, dass die Datei dieselbe ist.
Jeder Eintrag enthält den Hashwert seines Vorgängers. Wer einen Eintrag nachträglich ändert, bricht die Kette, und der Bruch ist genau lokalisierbar. Eine Protokolltabelle allein leistet das nicht.
Jeder Betrieb sieht ausschließlich seine eigenen Belege. Die Trennung sitzt in der Abfrageebene, nicht in der Oberfläche, und wird bei jedem Zugriff neu geprüft.
Mit E-Mail und Passwort, über Google, über Qonto — oder ganz ohne Passwort mit einem Link, der fünfzehn Minuten gilt und genau einmal wirkt. Keiner dieser Wege legt ein Konto an: Wer nicht hinterlegt ist, kommt nicht herein.
Hochgeladene Dateien liegen in einem temporären Verzeichnis, das nach jedem Aufruf gelöscht wird, auch im Fehlerfall. Keine Datenbank, keine Sicherung, keine Protokollierung der Inhalte.
Kein Analysewerkzeug, kein Werbenetzwerk, kein Captcha eines Drittanbieters, keine Schriften von fremden Servern. Deine Rechnung soll niemanden außer uns erreichen, und dafür laden wir auf diesen Seiten auch keinen fremden Code.
Preise
Alle Preise netto je Monat, monatlich kündbar. Der Speicher ist enthalten, auch über die volle Aufbewahrungszeit. Keine Einrichtungsgebühr.
9€ im Monat
Soloselbstständige und Kleinunternehmeretwa 12 Rechnungen im Monat
19€ im Monat
Betriebe bis etwa 20 Beschäftigteetwa 60 Rechnungen im Monat
Woran wir gerade sind
Das Monatspaket für die Kanzlei gibt es: Originalbelege, Belegliste und ein Buchungsstapel im DATEV-Format, dazu ein Begleitschreiben. Was noch aussteht, ist der erste Probeimport in einer echten Kanzlei. Bis der bestätigt ist, nennen wir den Stapel eine begründete Annahme und nicht mehr. Noch nicht fertig ist das Paket für Kanzleien, die mehrere Mandanten verwalten. Wenn du darauf wartest, sag uns Bescheid, dann melden wir uns, sobald es da ist.
Noch unsicher, ob sich das lohnt? Unter etwa dreißig Rechnungen im Monat ist es vor allem eine Frage der Pflicht, darüber spart es echte Arbeitszeit. Schreib uns, wir sagen dir ehrlich, was für dich sinnvoll ist.
Die Fristen
Die Pflicht kommt in drei Stufen. Die erste liegt bereits hinter uns, und genau das übersehen die meisten.
gilt seit 01.01.2025läuft
Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen annehmen können. Auch Kleinunternehmer, auch Soloselbstständige, ohne Übergangsfrist. Falls du dafür noch keine Adresse hast, ist das schnell nachgeholt.
ab 01.01.2027
Wer im Vorjahr mehr Umsatz hatte, darf B2B-Rechnungen nur noch als E-Rechnung ausstellen. Ab dann bekommst du sie auch von größeren Lieferanten, ob du willst oder nicht.
ab 01.01.2028
Die Pflicht gilt für sämtliche inländischen B2B-Umsätze, unabhängig von der Größe des Betriebs. Danach ist die Papierrechnung zwischen Unternehmen erledigt.
Bis zur nächsten Stufe sind es noch 82 Tage. Die erste Stufe gilt bereits.
Häufige Fragen
Steht deine Frage nicht dabei, schreib uns. Kein Ticketsystem, keine Textbausteine.
hallo@belegraum.deJa. Aufbewahrungspflichtig bist du selbst, nicht deine Kanzlei. Der Steuerberater bucht, was du ihm gibst, aber das Original der Eingangsrechnung muss bei dir liegen und acht Jahre unverändert nachweisbar sein. Belegraum ersetzt keine Kanzlei, er liefert ihr zu.
Wahrscheinlich nicht. Wer seine Buchhaltung in einem Programm führt, das Eingangsrechnungen annimmt, prüft und archiviert, hat die Sache abgedeckt, und wir raten niemandem zu zwei Diensten für dieselbe Aufgabe. Belegraum ist für Betriebe gebaut, die kein solches Programm haben und auch keins wollen. Ein Unterschied bleibt allerdings: Was ein Buchhaltungsprogramm nicht verbuchen kann, weist es ab — bei uns wird auch der beanstandete Beleg angenommen und archiviert.
Oft ja, und dann sagen wir das auch. DATEV hat ein E-Rechnungspostfach, dessen Empfang nichts kostet; bindet deine Kanzlei dich dort an, ist der Eingang gelöst. Zwei Dinge bleiben offen: Die Weiterverarbeitung und Ablage laufen über DATEV Unternehmen online, das über deine Kanzlei abgerechnet wird, und du bekommst zu einer fehlerhaften Rechnung keinen Befund in Klartext, mit dem du beim Lieferanten nachhaken kannst. Frag deshalb zuerst deine Kanzlei.
Nein. Du kannst in deinem Postfach eine Regel einrichten, die eingehende Rechnungen zusätzlich an deine Belegraum-Adresse schickt. Deine Lieferanten merken davon nichts, und deine Buchhaltung läuft weiter wie bisher.
Du bekommst alles zurück, Monat für Monat: Jedes Monatspaket enthält die Originaldateien und eine Belegliste zum Lesen, herunterzuladen jederzeit und ohne Aufpreis. Kündigst du, laden wir dir auf Wunsch alle Monate in einem Rutsch zusammen. Wir behalten die Daten danach 30 Tage für den Fall, dass beim Umzug etwas schiefgeht, und löschen sie dann. Es gibt keine Bindung, die dich hier festhält.
Ja, sie werden mit abgelegt und archiviert. Geprüft werden können sie nicht: Ein PDF ohne eingebettete Daten enthält nichts, wogegen sich prüfen ließe. In der Übersicht stehen solche Belege als „keine E-Rechnung“, damit der Unterschied sichtbar bleibt.
Der Befund nennt dir die fehlende oder falsche Angabe und die Regel der Norm, gegen die sie verstößt. Damit kannst du deinen Lieferanten um eine korrigierte Rechnung bitten. Der Beleg bleibt in der Zwischenzeit archiviert, nichts geht verloren.
Die kannst du nachträglich einspielen, solange du die Originaldateien noch hast. Schick sie uns einfach, wir helfen beim Einlesen. Papierrechnungen und eingescannte PDFs bleiben dagegen dort, wo sie heute liegen: Für sie gelten die bisherigen Regeln, und daran ändert Belegraum nichts. Wenn du nicht sicher bist, was bei dir wohin gehört, sag kurz Bescheid, dann schauen wir es uns gemeinsam an.
Auf selbst betriebenen Servern in Deutschland, getrennt nach Mandant. Jeder Beleg trägt eine Prüfsumme, jeder Zugriff steht in einem Protokoll, das sich nachträglich nicht verändern lässt. Weitergegeben wird nichts, was du nicht selbst veranlasst — etwa den Belegupload an dein verbundenes Qonto-Konto —, und ausgewertet werden deine Rechnungsdaten für keine anderen Zwecke.
Das Monatspaket des geprüften Zeitraums: die Originaldateien und eine Belegliste zum Lesen, auf Wunsch der Buchungsstapel. Die Belegliste führt zu jedem Beleg seine Prüfsumme auf; damit lässt sich am Original nachrechnen, dass seit dem Eingang nichts verändert wurde. Den Auszug aus dem Zugriffsprotokoll stellen wir dir auf Anfrage zusammen. Alles liegt in Formaten vor, die auch ohne Belegraum lesbar bleiben.
Eine berechtigte Frage bei acht Jahren Aufbewahrung. Deshalb steht der Betreiber mit Handelsregisternummer im Impressum, und deshalb kommst du jederzeit ohne unsere Mithilfe an alle Daten: Das Monatspaket enthält die Originaldateien in einem Format, das jedes andere System lesen kann. Wir bauen bewusst keine Hürde ein, die dich hier festhält.
Begriffe
Rund um die E-Rechnung schwirren sechs Abkürzungen, die selten jemand erklärt. Hier ist, was sie bedeuten.
Ohne Anmeldung
Lade eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei hoch. Du siehst sofort, ob sie der Norm entspricht und was drinsteht — es ist dieselbe Prüfung, die später jeden deiner Eingänge erwartet. Ohne Anmeldung, und deine Datei wird danach sofort gelöscht.
Rechnung prüfen